Atteste
Untersuchungen wegen Berufs-, Sport-, Führerschein-Eignung
Diese Untersuchungen können alle nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden und sind grundsätzlich privat zu berechnen.
Beruflich bedingte Untersuchungen für Jugendliche (Jugendarbeitsschutzuntersuchung, bis 18 Jahre) werden von der Kreisverwaltung bezahlt. Ansonsten ersetzt bei beruflich bedingten Untersuchungen oft der Arbeitgeber die Kosten.
Bei Sporttauglichkeitsuntersuchungen werden berechnet: Beratung, Untersuchung, Attest
