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Freitag, 18.05.2012

Hautkrebs–Screening

Sie haben ab dem Alter von 35 Jahren einen Anspruch, sich alle 2 Jahre auf verdächtige Veränderungen der Haut untersuchen zu lassen. Zur weiteren Abklärung werden Sie ggf. an eine Fachärztin/einen Facharzt für Dermatologie überwiesen.

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